Wenn es um Ihr Lebenswerk geht,
verdient jede Frage eine klare Antwort.
Häufige Fragen zu unseren Leistungen
Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen rund um unsere Leistungen im Bereich M&A für den Mittelstand: Unternehmensverkauf & Nachfolge, Unternehmenskauf, Fundraising sowie Transaction Services.
Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit persönlich an.
Themen im Überblick
FABIAN DURST
Diplom-Kaufmann und LL.M. (M&A)
Geschäftsführer der ABACUS Corporate Finance GmbH
Unternehmensverkauf & Nachfolge
FAQs zum Unternehmensverkauf und zur Unternehmensnachfolge
In vielen mittelständischen Unternehmen steckt die Arbeit und das Lebenswerk einer Familie. Ein Unternehmensverkauf oder eine Nachfolgeregelung ist daher nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern auch eine sehr persönliche. Hier beantworten wir typische Fragen zur Vorbereitung, zum Prozess und zu den Rahmenbedingungen eines Unternehmensverkaufs und einer Nachfolgegestaltung.
Warum werden Unternehmen verkauft?
Grundsätzlich gibt es persönliche und betriebliche Gründe, ein Unternehmen zu verkaufen. Persönliche Gründe sind regelmäßig der alters- oder krankheitsbedingte Rücktritt eines/einer geschäftsführenden Gesellschafters/-in ohne Nachfolger/-in in der eigenen Familie. Aber auch neue Lebenspläne oder der Wunsch, das Vermögen (oft im Unternehmen gebündelt) breiter zu diversifizieren.
Betriebliche Gründe können beispielsweise die strategische Trennung von einem Geschäfts- oder Produktbereich sein oder eine zu geringe Größe, um sich in einem konsolidierenden Markt behaupten zu können.
Wie läuft ein Unternehmensverkauf ab?
Im Rahmen eines strukturierten M&A-Prozesses wird der/die M&A Berater/-in zunächst gemeinsam mit dem/der Verkäufer/-in die für den M&A-Prozess notwendigen Unterlagen definieren und – wenn gewünscht – auch bei der Erstellung behilflich sein. Um diese Daten übersichtlich handhaben zu können, werden diese bereits zu diesem Zeitpunkt in einen elektronischen Datenraum gestellt und in einem ausführlichen Verkaufsprospekt, auch Informationsmemorandum oder Fact Book genannt, von dem/der M&A Berater/-in für potentielle Käufer/-innen in Präsentationsform dargestellt. Parallel erstellt der/die M&A Berater/-in eine Liste möglicher Investoren nach den Wünschen des/der Mandanten/-in (Long List) und spricht diese nach Freigabe der Long List und der anderen Transaktionsunterlagen durch den/die Mandanten/-in ggfs. anonym an. Bei grundsätzlichem Interesse wird der/die mögliche Käufer/-in eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen und erhält daraufhin das Informationsmemorandum bzw. Fact Book. Sollte das Interesse weiterhin bestehen, geben die potentiellen Käufer/-innen indikative, unverbindliche Angebote ab, um ihre Kaufpreisvorstellungen und strukturelle Vorstellungen zu präsentieren. Die Interessenten/-innen, deren indikativen Angebote den Vorstellungen der Verkäufer/-in entsprechen, werden anschließend zur Prüfung des Datenraums einschließlich der Möglichkeit zu Rückfragen („Due Diligence“) eingeladen. Ist das Due Diligence Ergebnis für den/die potentielle/n Käufer/-in zufriedenstellend, wird im letzten Schritt der Kaufvertrag verhandelt. Konnte eine für Käufer/-in und Verkäufer/-in akzeptable Fassung entwickelt werden, ist diese den Formvorschriften entsprechend zu unterzeichnen.
Was passiert bei einem Unternehmensverkauf?
Bei dem Verkauf eines Unternehmens ändert sich nur der/die Inhaber/-in oder Gesellschafter/-in. Laufende Verträge wie mit Kunden und Lieferanten, insbesondere aber auch Arbeitsverträge, bleiben von dem Unternehmensverkauf unberührt. Eine Ausnahme sind mögliche vertragliche „Change-of-control“-Regelungen mit Kunden oder Lieferanten.
Diese Logik gilt nur für den Share Deal, bei einem Asset Deal sind in der Regel die Verträge mit Kunden und Lieferanten neu abzuschließen. Arbeitsverträge bleiben beispielsweise in Deutschland auch nach einem Asset Deal mit allen Rechten bestehen.
Wer will mein Unternehmen kaufen?
Grundsätzlich gibt es drei Gruppen möglicher Käufer/-innen.
Strategische Käufer/-innen erwerben Unternehmen in der gleichen Wertschöpfungsstufe (Zukauf von Marktanteilen) oder entlang der eigenen Wertschöpfungskette (Zulieferer oder Kunden).
Private Equity Investoren/-innen kaufen Unternehmen, um diese in ihrer Größe oder ihrem Angebotsportfolio weiterzuentwickeln und um aus diesen und dem Entschuldungseffekt („Leverage Effekt“) innerhalb von 3-6 Jahren einen höheren Kaufpreis zu erzielen.
Family Offices erwerben Unternehmen, um diese dauerhaft zu halten und eine kontinuierliche Ausschüttung als „Verzinsung“ zu erhalten. Auch hier ist nicht ausgeschlossen, dass es irgendwann zu einem Wiederverkauf kommt – es ist aber in der Regel nicht Teil der Strategie und die Haltedauern sind deutlich länger als bei Private Equity Investoren/-innen.
Beide Arten von Finanzinvestoren/-innen (Private Equity und Family Office) sind darauf angewiesen, dass es im Unternehmen ein funktionierendes, branchenerfahrenes Management gibt.
Ob strategische Käufer/-innen, Family Offices oder Private Equity Investoren/-innen: Die Wahl des passenden Käufers bzw. der passenden Käuferin ist ein zentraler Bestandteil unserer Verkaufsstrategie.
Beispiele für von uns begleitete Unternehmensverkäufe an strategische Käufer/-innen und Beteiligungsgesellschaften aus unterschiedlichen Branchen zeigen unsere Referenzen:
• Unternehmensnachfolge in der Immobilienwirtschaft: ImmoKonzept Facility GmbH
• Unternehmensverkauf im Software-Sektor: actum consulting products GmbH
• Nachfolgelösung im Lebensmittelhandel: Busemann GmbH
• Verkauf eines Industrieunternehmens: Lübke & Vogt GmbH & Co. KG
Wie lange dauert es, ein Unternehmen zu verkaufen?
Die interne Vorbereitung eines Unternehmensverkaufes dauert in etwa 2 bis 3 Monate je nach Komplexität der Firmenstruktur und der im Unternehmen vorhandenen Informationen.
Die eigentliche M&A-Transaktion mit Gesprächen und Verhandlungen mit externen Interessenten/-innen sowie Due Diligence und Kaufvertragsverhandlungen dauert in etwa weitere 4 bis 6 Monate, so dass die gesamte M&A-Transaktion üblicherweise 7 bis 9 Monate dauert.
Es ist allerdings hilfreich und kaufpreisoptimierend, wenn der/die Verkäufer/in noch für eine Übergangszeit von 12-24 Monaten dem/der Käufer/-in bei Einarbeitung und später bei besonderen Herausforderungen beratend zur Seite steht.
Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?
Eine vollständige Unternehmensbewertung dauert in den meisten Fällen etwa 2-4 Wochen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für eine detaillierte Unternehmensbewertung ein integrierter Business Plan vorliegen muss, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Cash-Flow enthält.
Erst wenn diese detaillierte Planung gemeinsam mit der Geschäftsführung erstellt wurde, kann der/die M&A Berater/-in die Unternehmensbewertung durchführen und anschließend inklusive Erklärung und Kommentierung dokumentieren.
Wie viel ist mein Unternehmen wert?
Dies ist leider nicht pauschal zu beantworten.
Es gibt verschiedene Methoden den Wert eines Unternehmens zu ermitteln.
Liegt ein ausführlicher Business Plan einschließlich Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Cash-Flow vor, kann eine detaillierte Dicounted-Cash-Flow Methode angewandt werden (kurz „DCF“). Hierbei werden zukünftige finanzielle Überschüsse in Form von Cashflows auf den Bewertungsstichtag abgezinst.
Gibt es zum Unternehmen vergleichbare öffentliche Unternehmenstransaktionen oder vergleichbare börsennotierte Unternehmen, ist eine Multiplikatoren Methode mit deutlich weniger Kennzahlen des Unternehmens durchführbar.
So wird bei dieser vereinfachten Methode beispielsweise das durchschnittliche EBIT (Gewinn vor Steuern & Zinsen) der letzten 3 Jahre mit dem relevanten Branchen-Multiple (oft zwischen 4x und 8x) multipliziert und die Netto-Finanz-Verbindlichkeiten abgezogen.
Wenn Sie zunächst eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen möchten, unterstützen wir Sie auch unabhängig von einem Unternehmensverkauf bei der Unternehmensbewertung.
Wer ermittelt den Wert eines Unternehmens?
Eine erste grobe Einschätzung des Firmenwertes können M&A Berater/-innen, erfahrene Steuerberater/-innen oder Wirtschaftsprüfer/-innen in einem unverbindlichen Erstgespräch geben. Dazu sind in der Regel nur die beiden letzten Jahresabschlüsse und die laufende BWA notwendig.
Dann kann – zur groben Ermittlung des Firmenwertes – mit der vereinfachten Multiplikatoren Methode beispielsweise das durchschnittliche EBIT (Gewinn vor Steuern & Zinsen) der letzten 3 Jahre mit dem relevanten Branchen-Multiple (oft zwischen 4x und 8x) multipliziert und die Netto-Finanz-Verbindlichkeiten abgezogen werden.
Wer legt den Verkaufspreis des Unternehmens fest?
Theoretisch kann jede/r Verkäufer/-in den Preis seiner/ihrer Unternehmensanteile frei definieren. Die Frage ist, ob sich zu den gewünschten Konditionen ein/e Käufer/-in findet.
Der realisierbare Marktwert eines Unternehmens richtet sich – wie bei allen anderen Gütern auch – nach dem Verhältnis zwischen Angebot durch Verkäufer/-in und die Nachfrage durch Käufer/-in.
Bei börsennotierten Gesellschaften ist dieser leicht zu berechnen, da der aktuelle Wert der Aktien multipliziert mit der Anzahl der Aktien die Marktkapitalisierung und damit den Marktwert des Unternehmens ergibt.
Bei nichtbörsennotierten Unternehmen gestaltet sich die Findung des Marktwertes deutlich aufwendiger. Die Unternehmensbewertung ist zwar eine erste Indikation für einen Marktwert, am Ende sind aber die von interessierten Käufern/-innen im Rahmen eines M&A-Prozesses vorgelegten Angebote zum Kauf des Unternehmens die entscheidenden Markteinschätzungen. Wenn eines dieser Angebote den Vorstellungen des/der Verkäufers/-in entspricht und die M&A Transkation umgesetzt wird, ist dies auch der Marktwert des Unternehmens.
Was muss bei einem Unternehmensverkauf beachtet werden?
Wichtig ist, dass die Kommunikation in einer Hand liegt und zentral gesteuert wird. Dies betrifft sowohl die Kommunikation mit sämtlichen potentiellen Käufern/-innen (alle müssen immer den gleichen Informationsstand haben, um als Verkäufer/-in die Angebote wirklich vergleichen zu können) als auch zu einem späten Zeitpunkt mit Schlüsselmitarbeitern/-innen im Unternehmen.
Eine gut aufgesetzte Kommunikationsstrategie lässt das Interesse am Unternehmen bei potentiellen Käufern/-innen im Laufe des M&A-Prozesses wachsen.
Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Wahl des richtigen Zeitpunktes für den Verkauf. Gibt es bereits ein potentielles Management unter den Mitarbeitern/-innen? Was ist der Stand des Branchenzyklus? Gibt es unkalkulierbare (externe) Risiken?
Eine frühzeitige kaufmännische Vorbereitung und strukturierte Unterlagen können den Verkaufsprozess erheblich erleichtern. Erfahren Sie mehr über unsere Transaction Services rund um Unternehmensbewertung, Datenraumvorbereitung und Due Diligence.
Die individuelle Situation eines Unternehmens kann mit einem/einer erfahrenen M&A Berater/-in – in der Regel unverbindlich – vorbesprochen werden, um auf die möglichen Hürden für einen Verkauf hingewiesen zu werden.
Wer hilft bei dem Unternehmensverkauf?
Da die meisten Unternehmer/-innen nur ein- oder zweimal im Leben ein Unternehmen verkaufen, sollten sie sich professioneller Hilfe bedienen.
Mit dem/der Steuerberater/-in sollte frühzeitig die Unternehmensstruktur auf mögliche Transaktionshemmnisse oder steuerliche Risken hin geprüft werden.
Soll ein strukturierter M&A-Prozess umgesetzt werden, um den persönlichen Wünschen des/der Verkäufers/-in bezüglich Nachfolgerphilosophie und Kaufpreishöhe möglichst nahe zu kommen, ist auch ein/e M&A Berater/-in zu mandatieren. Dieser entlastet den/die Verkäufer/-in durch seine/ihre Arbeit während des ganzen M&A-Prozesses, sodass sich der/die Unternehmer/-in auf das operative Tagesgeschäft konzentrieren kann.
Damit die rechtliche Due Diligence bereits professionell begleitet werden kann, sollte ein/e erfahrene/r M&A Fachanwalt/-anwältin nicht erst zu den Kaufvertragsverhandlungen eingebunden werden. Spätestens, wenn die indikativen Angebote im M&A-Prozess eingehen, sollte ein/e erfahrene/r Anwalt/Anwältin involviert sein.
Kann jede/r (geschäftsführende) Gesellschafter/-in sein/ihr Unternehmen verkaufen?
Grundsätzlich kann jeder/jede Gesellschafter/-in oder Eigentümer/-in von Unternehmensanteilen über diese frei verfügen und somit auch verkaufen. Allerdings steht dem oft ein im Gesellschaftervertrag separat geregeltes Vorkaufsrecht der anderen Anteilseigner/-innen entgegen.
Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Unternehmen als besonders attraktiv für potentielle Käufer/-innen?
Ideal ist es, wenn schon erfahrene Mitarbeiter/-innen im Unternehmen vorhanden sind, die als mögliche Geschäftsführungsnachfolger/-innen dem/der potentiellen Käufer/-in beschrieben werden können.
Es ist außerdem hilfreich, wenn das Unternehmen einen relativ konstanten Umsatz- bzw. Ergebnisverlauf zeigen kann. Da es aber in jedem Unternehmen interne oder externe Sonderfaktoren gibt, die die Entwicklung von Umsatz bzw. Ergebnis über Jahre kontinuierlich beeinflussen, ist es besonders wichtig, diese für mögliche Interessenten/-innen nachvollziehbar aufzubereiten und zu erläutern.
Was ist ein Unternehmenskaufvertrag?
Der Unternehmenskaufvertrag (auch oft kurz „SPA“ für „sales and purchase agreement“) verpflichtet den/die Verkäufer/-in, das Unternehmen an den/die Käufer/in zu verkaufen. Er beinhaltet in der Regel nicht nur Kaufpreis und Kaufgegenstand, sondern auch mögliche Voraussetzungen, Garantien und Regelungen zu Rechtsfolgen. Der Verkauf von Unternehmen unterliegt häufig besonderen Formvorschriften, die im Unternehmenskaufvertrag berücksichtigt werden müssen.
Dabei wird zwischen Kaufverträgen für den Verkauf von Geschäftsanteilen („Share Deal“) und von Teilbetrieben oder Vermögensgegenständen („Asset Deal“) unterschieden.
Was versteht man unter Veräußerungsgewinn?
Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen (bei Mitunternehmern/-innen) übersteigt (in Deutschland: §16 Absatz 2 EStG)
Ist der Verkauf eines Unternehmens umsatzsteuerpflichtig?
Wird ein Unternehmen oder ein als gesondert geführter Betrieb eines Unternehmens verkauft, ist diese M&A-Transaktion gemäß § 1 Abs. 1a UstG in Deutschland umsatzsteuerfrei, da es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt.
Was passiert mit Stammkapital bei Verkauf?
Der Unternehmensverkauf einer Kapitalgesellschaft tangiert grundsätzlich nicht die Höhe des Stammkapitals, dies muss auch nach der M&A-Transaktion immer in der geforderten Mindesthöhe vorliegen.
Nicht selten werden im Rahmen eines Unternehmenskaufs von dem/der neuen Eigentümer/-in aber Veränderungen des Stammkapitals – über der Mindesthöhe – vorgenommen.
Unternehmenskauf
FAQs zum Unternehmenskauf
Beim Erwerb eines Unternehmens stehen strategische Ziele, Risiken und die passende Struktur im Vordergrund. In diesem Abschnitt finden Käufer Antworten auf häufige Fragen zur Identifikation geeigneter Targets, zur Due Diligence sowie zu Finanzierung und Vertragsgestaltung.
Wann kann ein Unternehmenskauf sinnvoll sein?
Es gibt unterschiedliche Gründe für einen Unternehmenskauf.
Durch eine familienexterne Nachfolge im Mittelstand kann ein/eine erfahrene/-r Manager/-in sich durch einen Unternehmenskauf den Schritt in die Selbständigkeit ermöglichen.
Regelmäßig gibt es aber auch strategische Unternehmenskäufe mit dem Ziel, Marktbegleiter/-innen oder Unternehmen entlang der eigenen Wertschöpfungskette im Rahmen von M&A-Transaktionen zu erwerben um das eigene Geschäftsmodel auszuweiten oder um durch diese Unternehmenszukäufe Marktanteile zu gewinnen bzw. schneller wachsen zu können.
Gerade bei strategischen Unternehmenskäufen und Buy-and-Build-Strategien ist ein klar definierter Akquisitionsprozess entscheidend. Beispiele für von uns begleitete Käufermandate und Nachfolgelösungen finden Sie in unseren Referenzen.
Im Software- und Technologiesektor haben wir beispielsweise die GRÜN Software Group bei einem strategischen Zukauf begleitet. Im Rahmen ihrer Buy-and-Build-Strategie erwarb die enercity AG 100 % der Anteile an Elektroanlagenbau Kammeyer, einem Unternehmen aus dem Energieanlagenbau und der Verkehrsleittechnik. Einen weiteren Zukauf im Bereich Kassensysteme begleitete ABACUS für die GRÜN Software Group.
Wann liegt ein Unternehmenskauf vor?
Von einem Unternehmenskauf wird üblicherweise gesprochen, wenn eine deutliche Mehrheit (oft >75%) der Anteile an einem Unternehmen erworben wird. Der Kauf von Unternehmensanteilen wird auch als Share Deal bezeichnet.
Als Asset Deal bezeichnet man den Kauf von Wirtschaftsgütern, Unternehmensteilbereichen oder Geschäftsbereichen im Rahmen einer M&A-Transaktion. Hierbei wird nicht der/die Rechtsträger/-in, sondern separate Vermögensgegenstände, die genau zu benennen bzw. aufzulisten sind, erworben:
Was versteht man unter einem Share Deal?
Beim Share Deal werden die Anteile am Unternehmen von dem/der Erwerber/-in übernommen. Es ändert sich also nur der/die Eigentümer/-in bzw. Gesellschafter/-in des Unternehmens. Da mit dem Anteilsverkauf das Unternehmen erhalten bleibt und übertragen wird, übernimmt der/die Käufer/-in auch sämtliche vertraglichen Verpflichtungen und Rechte im Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und Finanzierungspartnern sowie alle Vermögensgegenstände.
Was ist ein Asset Deal?
Unter einem Asset Deal versteht man den Erwerb von Unternehmensteilen oder Betriebsvermögen aus einem bestehenden Unternehmen, das selber keine eigene rechtliche Einheit darstellt. Diese Vermögensgegenstände werden üblicherweise durch eine Gesellschaft erworben, in der sie als operative Einheit oder Geschäftsbereich neu aufgehen. Damit sämtliche betriebsnotwendige Vermögensgegenstände übertragen werden können, müssen diese einzeln definiert und übertragen werden. Sämtliche Verträge zu Kunden, Lieferanten und Finanzierungspartnern sind in der Regel von dem/der Käufer/-in neu zu fassen, da diese mit dem verkaufenden Rechtsträger geschlossen wurden. Eine Ausnahme gilt hierbei für Arbeitsverträge, diese gehen mit sämtlichen Rechten auf den/die Erwerber/-in auch im Rahmen des Asset Deals über.
Was ist besser: Share oder Asset Deal?
Der Share Deal ist in der Regel deutlich einfacher und schneller umzusetzen als der Asset Deal, da alle Verträge mit Kunden und Lieferanten zunächst bestehen bleiben (wenn keine „Change-of-control“-Regelung vorliegt) und die einzelnen, betriebsnotwenigen Vermögensgegenstände nicht – wie bei einem Asset Deal – separat definiert werden müssen.
Natürlich können steuerliche oder bilanzpolitische Gründe auch für einen Asset Deal sprechen, dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Wie läuft ein Unternehmenskauf ab?
Zunächst sollte sich der/die Käufer/-in über seine/ihre – dem Kauf zugrunde liegende – Strategie oder Investitionsidee klar sein. Ist diese definiert, können mögliche Zielunternehmen, ggf. mit der Hilfe eines/einer M&A Beraters/-in, identifiziert und in internen Diskussionen priorisiert werden. Im nächsten Schritt werden die Entscheidungsträger/-innen der möglichen Zielunternehmen (wenn gewünscht anonym) angesprochen und die grundsätzliche Verkaufsbereitschaft geprüft. Besteht ein Interesse in Verkaufsgespräche einzusteigen, werden im nächsten Schritt für die Due Diligence notwendige Unterlagen angefragt und ein gemeinsamer Zeitplan entwickelt. Parallel zur Due Diligence und der darauffolgenden Kaufvertragsverhandlung lernen sich häufig definierte Schlüsselpersonen kennen, um gemeinsam an der Umsetzung der M&A-Transaktion zu arbeiten und eine Strategie für die gemeinsame Zukunft zu entwickeln. Eine Besichtigung des Unternehmens gehört ebenfalls in diese Phase des M&A-Prozesses.
Nach einer Einigung über den Kaufvertrag erfolgt der Unternehmenskauf gemäß den notwendigen Formvorschriften (beispielsweise durch Beurkundung bei dem/der Notar/-in).
Welche Kosten fallen beim Unternehmenskauf an?
Die Kosten eines Unternehmenskaufes liegen zwischen 5% und 10% des Transaktionswertes in Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Zielunternehmens. In diesen Kosten enthalten sind Rechts- und Steuerberatung, M&A Beratung und Beurkundungs- bzw. Vollzugskosten.
Wie ermittelt man den Kaufpreis eines Unternehmens?
Es gibt verschiedene Methoden den Wert eines Unternehmens zu ermitteln.
Liegt dem/der Käufer/-in ein ausführlicher Business Plan vor oder ist er in der Lage auf Grund seiner Kenntnisse einen solchen vom Zielunternehmen zu erstellen, kann eine detaillierte Dicounted-Cash-Flow Methode angewandt werden (kurz „DCF“). Hierbei werden zukünftige finanzielle Überschüsse in Form von Cashflows auf den Bewertungsstichtag abgezinst.
Gibt es zum Unternehmen vergleichbare öffentliche Unternehmenstransaktionen oder vergleichbare börsennotierte Unternehmen, ist eine Multiplikatoren Methode mit deutlich weniger Kennzahlen des Zielunternehmens durchführbar.
So wird bei dieser vereinfachten Methode beispielsweise das durchschnittliche EBIT (Gewinn vor Steuern & Zinsen) der letzten 3 Jahre mit dem relevanten Branchen-Multiple (oft zwischen 4x und 8x) multipliziert und die Netto-Finanz-Verbindlichkeiten abgezogen.
Was ist bei einem Unternehmenskauf zu beachten?
Ein Unternehmen ist ein sehr komplexer Kaufgegenstand, nicht zuletzt, weil der/die Käufer/-in sich über die zwischenmenschlichen Besonderheiten unter den Mitarbeitern/-innen und zu Kunden und Lieferanten bewusst werden muss.
Dies ist sicher einer der schwierigsten Bestandteile einer Due Diligence – neben der fachlichen Prüfung von Finanzen, Steuern, Umweltauflagen, dem operativen Geschäft, IP-Situation, rechtlichen Besonderheiten und dem Stand des aktuellen Branchenzyklus.
Zusätzlich ist die Finanzierung des Unternehmenskaufs zu kalkulieren, zu strukturieren und mit den Finanzierungspartnern zu klären. Hier sollten immer genug finanzielle Ressourcen vorhanden sein um Konjunkturschwankungen oder operative Herausforderungen tragen zu können.
Ist ein passendes Zielunternehmen identifiziert, kann für die Umsetzung zusätzliches Eigenkapital erforderlich sein. Mit unserem Fundraising unterstützen wir Sie bei der Ansprache geeigneter Investoren/-innen und Family Offices.
Ein weiterer großer Komplex ist die Regelung von Verantwortlichkeiten und Kapazitäten. Ist das neue Management in der Lage kurzfristig die Geschäftsführung zu übernehmen? Reichen deren Kapazitäten und Know-Hows aus? Ist es möglich und sinnvoll, die Verkäufer/-innen noch eine Zeit lang ins Management einzubinden? Oder gibt es geeignete Mitarbeiter/-innen für neue Führungsfunktionen innerhalb der erworbenen Organisation?
Wie lange dauert ein Unternehmenskauf?
Die Dauer des Kaufs eines Unternehmens ist abhängig davon, ob der/die Verkäufer/-in sich auf diese M&A-Transaktion vorbereitet hat und alle relevanten Informationen bereits im Vorfeld zusammengetragen wurden.
Ist dies der Fall, sind Due Diligence, Strukturierung und Beantragung von Fremdkapital und Kaufvertragsverhandlungen in 3-6 Monaten möglich.
Sollten alle relevanten Unterlagen und Informationen von dem/der Verkäufer/-in erst während der Due Diligence auf Nachfrage zusammengestellt werden (dies ist bei Transaktionen ohne M&A Berater regelmäßig der Fall), dauert der Unternehmenskauf eher 8-12 Monate.
Was ist der Marktwert eines Unternehmens?
Der Marktwert eines Unternehmens richtet sich – wie bei allen anderen Gütern auch – nach dem Verhältnis zwischen Angebot durch Verkäufer/-in und die Nachfrage durch Käufer/-in.
Bei börsennotierten Gesellschaften ist dieser leicht zu berechnen, da der aktuelle Wert der Aktien multipliziert mit der Anzahl der Aktien die Marktkapitalisierung und damit den Marktwert des Unternehmens ergibt.
Bei nichtbörsennotierten Unternehmen gestaltet sich die Findung des Marktpreises deutlich aufwendiger. Die Unternehmensbewertung ist zwar eine erste Indikation für einen Marktpreis, am Ende sind aber die von interessierten Käufern/-innen im Rahmen eines M&A-Prozesses vorgelegten Angebote zum Kauf des Unternehmens die entscheidenden Markteinschätzungen. Wenn eines dieser Angebote den Vorstellungen des/der Verkäufers/-in entspricht und die M&A Transkation umgesetzt wird, ist dies auch der Marktpreis des Unternehmens.
Entspricht die Bilanzsumme dem Wert des Unternehmens?
Die Bilanzsumme ist geeignet, um eine Idee von der Größe eines Unternehmens im Verhältnis zu anderen Unternehmen innerhalb der jeweiligen Branche zu bekommen. Den Unternehmenswert kann man aus der Bilanz allerdings nicht herleiten. Dieser hängt von der dauerhaften Ertragsstärke und dem damit einhergehenden Mittelzufluss („Cash Flow“) ab, der sich indirekt aus der Bilanz ableitet.
Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?
Eine vollständige Unternehmensbewertung dauert in den meisten Fällen etwa 2 bis 4 Wochen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für eine detaillierte Unternehmensbewertung ein integrierter Business Plan vorliegen muss, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Cash-Flow enthält.
Erst wenn diese detaillierte Planung gemeinsam mit der Geschäftsführung erstellt wurde, kann der/die M&A Berater/-in die Unternehmensbewertung durchführen und anschließend inklusive Erklärung und Kommentierung dokumentieren.
Wie hilft der/die M&A Berater/-in beim Unternehmenskauf?
Der/die M&A Berater/-in hilft dem/der interessierten Käufer/-in zunächst, seinen/ihren Investitionsfokus zu definieren. Was für ein Unternehmen wird genau in welcher Region und Größenordnung gesucht? Ist der Fokus klar, kann der/die M&A Berater/-in eine Liste möglicher Zielunternehmen (Long List) recherchieren und gemeinsam mit dem/der Kaufinteressierten nach individuellen Vorgaben filtern. Die dann entstandene Liste passender Zielunternehmen (Short List) kann von dem/der M&A Berater/-in für eine anonyme Erstansprache der Zielunternehmen genutzt werden. Ist ein/eine verkaufswillige/r Gesellschafter/-in aus dem Kreis der Zielunternehmen gefunden, definiert der/die M&A Berater/-in mit dem/der Verkäufer/-in die für die Due Diligence notwendigen Unterlagen. Er/sie hilft dem/der Käufer/-in, die Due Diligence auf- und umzusetzen und den passenden Unternehmenswert und ggf. auch die notwendige Finanzierungsstruktur zu ermitteln. Auch die Verhandlung der wirtschaftlichen Konditionen der M&A-Transaktion wird von dem/der M&A Berater/-in begleitet. Nicht selten ist ein/eine erfahrene/r M&A Berater/-in der/die „Brückenbauer/-in“, der eine Lösung zur Verbindung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen von Käufer/-in und Verkäufer/-in entwickelt und damit eine Transaktion erst möglich macht.
Berührt der Unternehmenskauf andere Vertragsverhältnisse?
Bei dem Kauf eines Unternehmens ändert sich nur der/die Inhaber/-in oder Gesellschafter/-in. Laufende Verträge wie mit Kunden und Lieferanten, insbesondere aber auch Arbeitsverträge, bleiben von dem Unternehmensverkauf unberührt. Eine Ausnahme sind mögliche vertragliche „Change-of-control“-Regelungen mit Kunden oder Lieferanten.
Diese Logik gilt nur für den Share Deal, bei einem Asset Deal sind in der Regel die Verträge mit Kunden und Lieferanten neu abzuschließen. Arbeitsverträge bleiben beispielsweise in Deutschland auch nach einem Asset Deal mit allen Rechten bestehen.
Wo werden Unternehmen zum Kauf angeboten?
Natürlich stellen hier die verkaufsbereiten Unternehmer/-innen selber ihre Angebote ein und daher gibt es auf jeder Plattform nur einen kleinen Ausschnitt der käufersuchenden Unternehmen. Oft werden Unternehmen verkauft, ohne dass diese öffentlich auf virtuellen Plattformen eingestellt werden. Hierbei lohnt sich das persönliche Netzwerk eines/einer M&A Beraters/in. Ihm/ihr werden fortlaufend neue Transaktionsgelegenheiten angeboten, oft noch bevor diese auf den Markt kommen.
Sollte ein spezieller Fokus vorhanden sein und ein Unternehmen aus einer bestimmten Branche, Region und/oder Größe gesucht werden, empfiehlt sich auch die proaktive, und ggf. anonyme Anfrage bei passenden Unternehmen mit Hilfe eines/einer M&A Beraters/-in.
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Plattformen, auf denen zum Verkauf stehende Unternehmen eingetragen werden. So bieten viele IHKs oder Handwerkskammern eigene virtuelle Plattformen oder Lösungen im Verbund über Nexxt-Change an, andere private Anbieter wie die Deutsche Unternehmerbörse (DUB), DealCircle oder Dealsuite ergänzen das Angebot.
Transaction Services
FAQs zu Transaction Services
Manche Mandanten benötigen keine Vollbegleitung, sondern spezifische Services – etwa bei Bewertung, Verhandlungen oder einzelnen Projektphasen. In diesem Abschnitt beleuchten wir häufige Fragen rund um einzelne Transaktionsdienstleistungen.
Was ist Transaction Service?
Unter Transaction Service fallen alle Dienstleistungen die für M&A-Transaktionen oder Corporate Finance Beratungen nötig sind.
Gerne unterstützen wir auch mit einzelnen Transaktions-Bausteinen wie Unternehmensbewertung, Financial Due Diligence oder Beratung von Kaufpreisstrukturierungen.
Was ist eine Transaktions- oder M&A Beratung?
Unter Transaktions- oder M&A Beratung wird die Beratung von Unternehmern oder Investoren vor, während und nach Käufen oder Verkäufen von Unternehmen oder Unternehmensanteilen verstanden.
Was ist ein Due Diligence Report?
Die Ergebnisse der Due Diligence werden in einem Bericht – dem Due Diligence Report – zusammengefasst und dokumentiert. Häufig werden aus den Prüfungsergebnissen auch bereits notwendige Handlungen für die Zeit nach der M&A-Transaktion definiert, um kritische Prozesse oder Schwachpunkte für die Zukunft zu überarbeiten.
Was gehört in eine Due Diligence?
In der Due Diligence werden diverse Bereiche des zu kaufenden Unternehmens im Detail geprüft. So sind Tax, Legal, Financial, ESG und Commercial heute der Minimalumfang einer Due Diligence. Häufig werden unternehmensspezifische Themen je nach Risikoprofil noch ergänzend geprüft. ABACUS unterstützt Sie gerne gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern bei der Durchführung Ihrer Due Diligence.
Wie viel kostet eine Due Diligence?
Eine Due Diligence wird üblicherweise zu Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet. In vielen Fällen werden die Commercial und ESG Due Diligence von dem/der Käufer/-in durchgeführt; Tax, Legal und Financial Due Diligence werden in den meisten Fällen von externen Due Diligence Beratern/-innen übernommen.
Die Kosten dieses externen Due Diligence Pakets liegen bei mittelständischen Gesellschaften in der Regel zwischen 100T€ und 300T€.
Wie lange dauert eine Due Diligence?
Der Aufwand der Due Diligence richtet sich nach der Komplexität der Unternehmensstruktur und der Qualität und Quantität der für die Prüfung im Datenraum vorbereiteten Dokumente.
Üblicherweise dauert die Due Diligence bei einem vorbereiteten Datenraum 4 bis 12 Wochen, ist kein Datenraum vorbereitet und alle Informationen müssen separat bei dem/der Verkäufer/-in angefragt werden, kann die Due Diligence auch 4 bis 6 Monate dauern.
Was kommt nach der Due Diligence?
Nach der Due Diligence fließen die Prüfungsergebnisse in die Kaufvertragsverhandlungen (bspw. in den Garantiekatalog) ein. Oft wird ein Teil des Kaufpreises von externen Finanzierungspartnern wie Kreditinstituten finanziert, in dem Fall erwarten auch diese den Due Diligence Report als Teil ihrer eigenen Prüfung des Engagements.
Was ist eine Vendor Due Diligence?
Die Vendor Due Diligence (kurz „VDD“) wird vor Ansprache von Investoren von dem/der Verkäufer/-in beauftragt, um den Ist-Zustand seines Unternehmens von externen, neutralen Due Diligence Beratern/-innen prüfen und darstellen zu lassen. Die Reputation, die diese Berater/-innen am Markt genießen, führt dazu, dass Investoren mit einem gewissen Vertrauensvorsprung in die eigene Prüfung starten und mögliche Prüfungsschwerpunkte schon aus der Vendor Due Diligence ersichtlich sind. Durch die mit der Vendor Due Diligence geleistete Vorarbeit wird der M&A-Prozess in der Phase der externen Kommunikation zu potentiellen Investoren deutlich verkürzt.
Was ist unter M&A Controlling zu verstehen?
M&A-Transaktionen mit einem strategischen Rational werden häufig vom Controlling der kaufenden Gesellschaft während und nach dem M&A-Prozess auf die Erreichbarkeit der strategischen Ziele hin analysiert und dauerhaft kontrolliert. So ist das Controlling oft schon in die Financial Due Diligence und die Erstellung des internen Business Plans und damit auch in die Bewertung des zu erwerbenden Unternehmens (-teils) eingebunden.
Nach dem Erwerb wird im Controlling an der Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie gearbeitet und die Erfüllung des Business Plans überprüft.
Wie wird ein Unternehmen bewertet?
Es gibt verschiedene Methoden, den Wert eines Unternehmens zu ermitteln.
Liegt ein ausführlicher Business Plan einschließlich Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Cash-Flow vor, kann eine detaillierte Dicounted-Cash-Flow Methode angewandt werden (kurz „DCF“). Hierbei werden zukünftige finanzielle Überschüsse in Form von Cashflows auf den Bewertungsstichtag abgezinst.
Gibt es zum Unternehmen vergleichbare öffentliche Unternehmenstransaktionen oder vergleichbare börsennotierte Unternehmen, ist eine Multiplikatoren Methode mit deutlich weniger Kennzahlen des Unternehmens durchführbar.
So wird bei dieser vereinfachten Methode beispielsweise das durchschnittliche EBIT (Gewinn vor Steuern & Zinsen) der letzten 3 Jahre mit dem relevanten Branchen-Multiple (oft zwischen 4x und 8x) multipliziert und die Netto-Finanz-Verbindlichkeiten abgezogen.
Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?
Eine vollständige Unternehmensbewertung dauert in den meisten Fällen etwa 2 bis 4 Wochen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für eine detaillierte Unternehmensbewertung ein integrierter Business Plan vorliegen muss, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Cash-Flow enthält.
Erst, wenn diese detaillierte Planung gemeinsam mit der Geschäftsführung erstellt wurde, kann der/die M&A Berater/-in die Unternehmensbewertung durchführen und anschließend inklusive Erklärung und Kommentierung dokumentieren.